Qelle: Pixabay
Bereits seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wird in vielen Staaten der Erde der 01. Juni als Internationaler Kindertag gefeiert. Wenngleich es mehrere Tage gibt, die alle als Weltkindertag, Internationaler Kindertag oder Internationaler Tag des Kindes bekannt sind, eint diese Tage ein Ziel: Sie richten das Augenmerk auf die Bedürfnisse von Kindern und wollen speziell auf die Rechte von Kindern aufmerksam machen. Welcher Staat welches Datum vorrangig gewählt hat, hat letztendlich historische Gründe.
In direktem Zusammenhang mit dem Internationalen Kindertag steht auch die VN-Kinderrechtskonvention (VN= Vereinte Nationen), die aus insgesamt 54 Artikeln besteht und auf vier Grundprinzipien basiert: Dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.
Die SPD Bundestagsfraktion setzte sich schon länger dafür ein, dass die Rechte von Kindern Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werde. Kritische Stimmen sagten, es brauche diese expliziten Kinderrechte nicht, da dies nur dazu führen würde, dass eigens formulierte Paragraphen davon ablenken würden, dass für jedes Kind selbstverständlich die Rechte des Grundgesetzes gelten würden und diese nur nicht ausreichend hinsichtlich der Bedürfnisse und Belange von Kindern zur Anwendung kämen.
Die SPD-Bundestagsfraktion war zum Zeitpunkt der Grundrechtsänderung davon überzeugt, dass „die Rechte von Kindern (…) so öfter zum Maßstab staatlichen Handelns“ werden, sagte Die damalige Fraktionsvizin Katja Mast. Fest steht, dass mit der Schaffung der Kinderrechte dem Rechtsgut des Kindeswohls Verfassungsrang eingeräumt wurde.
Ob dies wirklich geschehen ist, sollte man die Kinder und Jugendlichen fragen. Fest steht: Die Rechte von Kindern stehen im Alltag leider viel zu oft im Konflikt mit anderen Interessen, sollten aber laut Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Vorrang haben.